Schadensersatzzahlungen, die nicht auf (schuldhaften) Handlungen im Rahmen der beruflichen Aufgabenerfüllung des Steuerpflichtigen beruhen, sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Werbungskosten kann nur derjenige abziehen, der die Aufwendungen selbst wirtschaftlich getragen hat.
mehrUnterlagen im Zusammenhang mit Diesel-Fahrzeugen der VW AG dürfen vom Kraftfahrt-Bundesamt herausgegeben werden. Soweit in anderen Unterlagen in einzelnen Aspekten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der VG AG enthalten sein könnten, überwiegt bei der gebotenen Interessenabwägung das öffentliche Bekanntgabeinteresse.
mehrOb Lehrende sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, ist von den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig. Es gibt keine gefestigte und langjährige Rechtsprechung, wonach eine lehrende Tätigkeit – insbesondere als Dozent an einer Volkshochschule – bei entsprechender Vereinbarung stets als selbstständig anzusehen wäre.
mehrBei der Errichtung von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden überwiegt regelmäßig das öffentliche Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien die Belange des Denkmalschutzes. Nur wenn besondere Umstände des Denkmalschutzes der Errichtung von Solaranlagen entgegenstehen, darf die Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis ausnahmsweise versagt werden.
mehrDas Finanzgericht Baden-Württemberg hatte zu entscheiden, ob Entgelte für die Lieferung von alkoholischen Flüssigkeiten der Regelbesteuerung mit Vorsteuerabzug oder der Versteuerung nach Durchschnittssätzen gemäß § 24 UStG unterliegen.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Heinrich Himmeröder LLM. EMBA
Diplom-Kaufmann (FH)
Steuerberater
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